Datenschutzerklärung für das Online-Bewerbungsverfahren

Ihre Daten

Die RSAG legt besonderen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Ihre personenbezogenen Daten werden bei der RSAG gemäß den deutschen Datenschutzbestimmungen, insbesondere insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gespeichert und verwendet. Wir verweisen hierzu auf unsere allgemeine Datenschutzerklärung.

Online-Bewerbung

Bei der Entscheidung für den Weg der Online-Bewerbung, erleichtern und beschleunigen Sie die Bearbeitung Ihrer Bewerbung und stimmen der Speicherung Ihrer Daten zu.

Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden nur zum Zweck der Bewerbungsabwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b elektronisch gespeichert und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Bei beiden Bewerbungsverfahren (d. h. beim Online-Bewerbungsverfahren sowie bei Bewerbung per Post) speichern wir Ihre Angaben in unserem Bewerbermanagementsystem grundsätzlich für 6 Monate. Nach Ablauf des vorgenannten Zeitraums werden Ihre Angaben vollständig gelöscht. Auf Ihre Angaben haben nur Mitarbeiter aus dem Bereich Personal Zugriff, die auf das Datengeheimnis verpflichtet wurden. Im Auswahlverfahren werden Ihre Unterlagen der fachlich zuständigen Führungskraft und Teile der Bewerbungsunterlagen dem Betriebsrat zur Verfügung gestellt.

Die RSAG ist berechtigt, rechtswidrige Inhalte bei Online-Bewerbungen (z.B. Inhalte, welche gegen behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen) ohne vorherige Information des Bewerbers aus dem Bewerbermanagement zu entfernen.

Rechte der betroffenen Person

Dem Betroffenen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 22 DSGVO zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Außerdem steht dem Betroffenen nach Art. 14 Abs. 2 lit. c in Verbindung mit Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung zu, die auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO beruht.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Der Betroffene hat gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.